Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Bezeichnung

Es handelt sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIR GmbH, hier mit DIR bezeichnet.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Klagen von oder gegen DIR ist Offenbach/M.

  1. Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DIR und dem Kunden. Sollte der Kunde ebenfalls über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, so finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIR vorrangig Anwendung.

II. Bestimmungen für das Personalleasing

  1. Erlaubnis

DIR ist Inhaberin der nach §1 Arbeitnehmer- überlassungsgesetz zur Arbeitnehmerüberlassung erforderlichen Erlaubnis.

  1. Vertragsgegenstand | Durchführung

Der Kunde überlässt DIR eine ausführliche Stellenbeschreibung, die alle Merkmale der für den geleasten Mitarbeiter vorgesehenen Tätigkeit enthält und ein Anforderungsprofil mit den beruflichen Qualifikationen, die dafür erforderlich sind. Für Fehler, die auf fehlerhafte, unvollständige oder ungenaue Angaben zurückzuführen sind übernimmt DIR keine Haftung. DIR stellt dem Kunden sodann       auf           Grundlage                                            des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages              vorübergehend Mitarbeiter am vereinbarten Einsatzort zur Verfügung. Die von DIR zur Verfügung gestellten Mitarbeiter sind objektiv nach dem vom Kunden mitgeteilten Anforderungsprofil ausgewählt und dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Insbesondere ist dem Kunden untersagt, die Mitarbeiter mit der Beförderung, mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln zu beschäftigen. Während des Einsatzes bei Kunden unterliegen die Mitarbeiter dessen Weisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter nicht gegründet. Vereinbarungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit DIR getroffen wurden.

  1. Arbeitsschutz | Arbeitssicherheit
    • Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Mitarbeiter die Fürsorgepflicht eines Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen zur „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Mitarbeiters eine                  arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor

Beginn    der    Tätigkeit    eine    solche    Untersuchung vorzunehmen.

  • Soll der Mitarbeiter zu Zeiten an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde diese Genehmigung vor der Beschäftigung einzuholen. Der Kunde hat den Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Anwendung zu informieren.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der DIR. Zur Wahrnehmung ihrer Arbeitgeberpflichten wird der DIR innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt.

  • Bei einem Einsatz des Mitarbeiters im Personalleasing im Ausland obliegt es dem Kunden erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beschaffen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall der DIR sofort Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich anzuzeigen. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
  • Sollte der Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen, haftet der Kunde für den dadurch entstandenen
  1. Verschwiegenheit

DIR sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.

  1. Zurückweisung

5.1 Ist der Kunde mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft binnen vier Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen.

5.2. Der Kunde kann den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde.

5.3. Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber der DIR unter Angabe der Gründe erfolgen.

  1. Austausch des Mitarbeiters
    • In den Fällen der Zurückweisung nach 1. ist die DIR berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zu überlassen. Eine solche Verpflichtung trifft DIR aber nur dann, wenn sie den zurückgewiesenen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.
    • In einem solchen Fall werden die Stunden bis zur Zurückweisung nicht

 

 

 

  • DIR ist im Übrigen berechtigt aus innerbetrieblichen Gründen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Mitarbeiter jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zur Verfügung zu
  1. Vergütung | Zuschläge
    • Maßgeblich für die Abrechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag jeweils vereinbarte Dieser basiert auf einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden.
    • Wünscht der Kunde Leistung von Überstunden, Nacht, Sonn-, Schicht- oder Feiertagsarbeit, so ist dies zuvor mit DIR abzusprechen oder bereits im Arbeitnehmer- überlassungsvertrag zu

Es gelten nachstehend aufgeführte Zuschläge:

  • Überstunden 25%
  • Nachtarbeit 25%
  • Nachtarbeit (soweit Überstunden) 50%
  • Zuschlag für Sonntagsarbeit 100%
  • Zuschlag an gesetzlichen Feiertagen 100%Es gelten die Feiertagsregelungen am Einsatzort des
  • Gewährt der Kunde eigenen Arbeitnehmern höhere Zuschläge als die in 7.2 aufgeführten, so gelten diese. Der Kunde hat hierüber DIR zu informieren und dies durch entsprechende Nachweise, z. B. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, zu belegen.
  • Für Arbeitsstunden, welche die tägliche Arbeitszeit von

7 Stunden übersteigen, werden Überstundenzuschläge erhoben.

  • Beim Zusammentreffen von zuschlagspflichtigen Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen ist jeweils nur der höhere Zuschlag zu vergüten. Nur beim Zusammentreffen von Überstunden und Nachtschicht findet eine Addierung der Zuschläge Fahrtkosten und Auslösungen sind nur nach gesonderten Vereinbarungen zu vergüten.
  • Nachtarbeit ist in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistete Schichtarbeit ist dann gegeben, wenn regelmäßig in Wechselschichten gearbeitet wird.

7.7 DIR ist Mitglied im Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und unterliegt somit dem dort geltenden Tarifvertragsrecht. Das DIR ist berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen, auch nach Abschluss des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages, zu erhöhen. Dies gilt, bei Erhöhung der an die DIR Mitarbeiter zu zahlenden Vergütungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Bestimmungen, und/oder bei Austausch der eingesetzten DIR Mitarbeiter gegen Mitarbeiter mit höherer Qualifikation. DIR wird dem Auftraggeber diese notwendigen Tariferhöhungen anzeigen. Diese Erhöhungen werden zwei Wochen nach Anzeige beim Auftraggeber wirksam. Der Auftraggeber ist berechtigt den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Tariferhöhung zu kündigen.

DIR steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu, wenn keine Einigung über eine Anpassung der Tarife gemäß Anlage Übersicht Kundentarife erzielt wird.

  1. Rechnungslegung | Zahlungsbedingungen
    • Rechnungen werden dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt. Abrechnungsgrundlage sind die vom Kunden zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Die Zeitnachweise werden dem Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrags vorgelegt. Die von DIR erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt.
    • Sollte der Rechnungsbetrag nicht spätestens am letzten Tag der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist eingegangen sein, so ist DIR berechtigt, mit Beginn des darauffolgenden Tages Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Kontokorrentzinses vom Kunden zu
    • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug so ist DIR berechtigt sämtliche offenen auch gestundete- Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistung zu DIR ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihr zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräften zurückzuhalten.
  2. Personalvermittlung/Übernahme

Geht der Kunde mit dem überlassenen Mitarbeiter während des bestehenden oder innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung eines Überlassungsverhältnisses ein Arbeits- oder Dienstverhältnis ein, so ist DIR berechtigt, ein Vermitt- lungshonorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Das Nähere regeln die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zur Personalvermittlung sowie die aktuellen Honorarkonditionen.

  1. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber DIR aufzu- rechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  1. Gewährleistung | Haftung
    • DIR haftet nur für die fehlerfreie Auswahl ihrer Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Sie haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch den Mitarbeiter sowie für Schäden, die dieser in der Ausübung seiner Tätigkeit Der Kunde ist verpflichtet, DIR von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten ergeben.
  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit haftet DIR bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen
  • Für alle sonstigen Schäden haftet DIR bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss etc.).

 

 

 

  • Verletzt DIR eine Pflicht aus dem Arbeit- nehmerüberlassungsvertrag, hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch DIR zu vertreten
  1. Kündigung
    • Soweit der Vertrag nicht befristet geschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende gekündigt
    • Macht DIR in den Fällen Zf 1 nicht von ihrem Recht des Austausches des Mitarbeiters Gebrauch, kann der Vertrag beiderseits fristlos gekündigt werden.
    • DIR ist zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Kunde im Fall von Zahlungsverzugs oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögens- verhältnisse einer Aufforderung nach 8.3. nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche von DIR auf Schadenersatz.
    • Jede Kündigung bedarf der Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber DIR ausgesprochen wird. Eine nur dem Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.
  2. Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. Bestimmungen für die Personalvermittlung

  1. Grundsätzliches
    • DIR führt den erteilten Auftrag eines ordentlichen Kaufmanns
    • Der Kunde verpflichtet sich, der DIR schriftlich zusammen mit einer ausführlichen Stellenbeschreibung ein Anforderungsprofil zu überlassen. Hilfsweise sind schriftlich alle Daten und Unterlagen zu überlassen, die der DIR bei der Erstellung einer Stellenbeschreibung und eines Anforderungsprofils behilflich sein können.
    • DIR versichert vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Bearbeitungsauftrags erhalten Daten und Informationen
    • Daraufhin übersendet DIR dem Kunden ein oder mehrere Bewerberprofile, die nach objektiven Kriterien den Anforderungen Dem Kunden bleibt es sodann überlassen, sich weitere Informationen direkt vom Bewerber, z.B. im Rahmen von Vorstellungsgesprächen etc. zu beschaffen, die für seine Entscheidung über den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses nützlich sein könnten.
    • Die Bewerberprofile, die der Kunde von DIR erhält, bleiben Eigentum der Jedes Bewerberprofil ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei der Nichteinstellung des Bewerbers an DIR unverzüglich zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den Eigengebrauch ist nicht erlaubt.
    • Der Abschluss des Arbeitsverhältnisses erfolgt auf eigenes Risiko des Die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses oder dessen weiteren Bestand und vorzeitige Beendigung hat keinerlei Einfluss auf den Provisionsanspruch der  DIR.  Maßgeblich  für  den

 

Provisionsanspruch          ist          ausschließlich          das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

  1. Haftungsbeschränkung

DIR haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit haftet DIR bei eigenem Verschulden nach gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Honorar

3.1 Die Höhe des Honorars bemisst sich nach den aktuellen Honorarkonditionen für Personalvermittlungen und wird bei Abschluss des Arbeitsvertrages spätestens mit Beschäftigungsbeginn fällig.

  • Sonderleistungen wie Eignungstest oder Nebenkosten wie Reisekosten der Bewerber werden nach Vereinbarung dem Kunden gesondert in Rechnung Der Kunde ist verpflichtet, weitere Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, die auf Verlangen des Kunden entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
  • Kommt es aufgrund des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von DIR zu einem Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und Arbeitnehmer erwächst ein Provisionsanspruch, wobei Mitursächlichkeit genügt. Nimmt der Arbeitssuchende innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ein zunächst abgelehntes Arbeitsverhältnis, welches über DIR nachgewiesen oder vermittelt wurde, doch auf oder auch zu anderen Bedingungen auf, so gilt dies als Nachweis oder eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis durch DIR, so dass ein Provisionsanspruch
  • Das Honorar für eine Personalvermittlung, die zunächst über Zeitarbeit beginnt, und eine Übernahme des Mitarbeiters zur Folge hat, ist in den aktuellen Honorarkonditionen
  • Der Kunde verpflichtet sich, der DIR alle zur Ermittlung des Provisionsanspruchs erforderlichen Unterlagen, wie

z.B. Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist auf Verlangen zur Auskunft verpflichtet.

  1. Anzeigenservice

Die Anzeigenschaltung in den mit dem Kunden vereinbarten Medien und die Erstellung von Druckvorlagen etc. erfolgt zu den mit dem Kunden vereinbarten Konditionen.

  1. Zahlungsbedingungen

Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig.

  1. Schlussbestimmungen

Soweit in diesen Geschäftsbestimmungen keine Regelung getroffen worden sind, sind die Vorschriften des BGB über den Dienstvertrag anzuwenden.